So funktioniert das Kurzarbeitergeld

Bei vollem Arbeitsausfall erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent ihres entgangenen Nettolohns, das Kurzarbeitergeld (KuG). Lebt ein Kind im Haushalt, werden 67 Prozent gezahlt. Es wird dem Arbeitgeber von der örtlichen Agentur für Arbeit erstattet. Das gilt auch bei einem geringeren Arbeitsausfall. Grundlage für die Berechnung sind dann die ausgefallenen Arbeitsstunden.
Download der Grafik (PDF, 572 KB)
Gehaltsausgleich durch Kurzarbeitergeld

Wird die Arbeitszeit halbiert, reduziert sich der Lohn ebenfalls um die Hälfte. Als Ersatz für das entfallende Einkommen erhalten die Beschäftigten das Kurzarbeitergeld (KuG) in Höhe von 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Lebt ein Kind im Haushalt, sind es 67 Prozent.
Download der Grafik (PDF, 614 KB)

